Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung — BeschussV)
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen — CWÜAG)
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) sowie zu dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen vom 22. September 1998 (Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll — VerifZusAusfG)
Ausführungsverordnung zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜV)
Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz — BeschG)
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. April 1972 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (Nationales-Waffenregister-Gesetz — NWRG)
Grundgesetz und Menschenrechte & Unbekannt
Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages vom 1.7.1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen)
Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (Kriegswaffenunbrauchbarmachungs— und -umgangsverordnung — KrWaffUnbrUmgV)
Verordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz
Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen (Kriegswaffenmeldeverordnung — KWMV)
Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetzes (NWRG-Durchführungsverordnung — NWRG-DV)
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Waffengesetz (WaffG)
Zweite Verordnung über eine Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen